Schülervertretung
Inhalt und Umfang der Mitwirkung der Schülervertretung ergeben sich aus dem Auftrag der Schule. Die Schülervertretung hat im Rahmen des Auftrags der Schule insbesondere folgende Aufgaben:
Vertretung der Interessen der Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Förderung der fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen der Schüler.
Die Schüler einer Schule werden durch den Schülerrat vertreten. Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen und die weiteren Vertreter der Jahrgangsstufen. Der Vorsitzende (Schülersprecher) und die Stellvertreter werden vom Schülerrat aus seiner Mitte für die Dauer eines Jahres gewählt. (Auszüge aus der BASS).
Oder mit anderen Worten: Wir haben ein offenes Ohr für euch.