Aufnahme in die LVR-Förderschule Rösrath
Informationen:
- Jedes Jahr im Herbst bieten wir eine Informationsveranstaltung
und eine Hospitationswoche an. Termine erfahren Sie bei Ihrer Integrierten
Kindertagesstätte, auf der Homepage oder beim Sekretariat. Bei weiterem Bedarf
stehen Ihnen nach dieser Veranstaltung die leitende Therapeutin und der
Schulleiter für ein Einzel- Beratungsgespräch zur Verfügung.
Eine
Aufnahme in eine Förderschule ist in NRW nur nach Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfs und der Einweisung durch das zuständige Schulamt möglich.
Verfahren bei Schulanfängern:
- Die Eltern melden ihr Kind bei einer der
Grundschulen an, die im Anmelde- Anschreiben der Kommune genannt sind. Dort
weisen Sie darauf hin, dass voraussichtlich sonderpädagogischer Förderbedarf
vorliegt. Seitens dieser Grundschule
wird dann ein Überprüfungsverfahren ( „nach AO-SF“ = Ausbildungsordnung
sonderpädagogische Förderung) beim zuständigen Schulamt eingeleitet.
Das Schulamt veranlasst eine Überprüfung des Kindes durch den Facharzt für
Kinder- und Jugendmedizin des zuständigen Gesundheitsamtes sowie
eine gemeinsame Begutachtung durch die genannte Grundschule und eine Förderschule,
die voraussichtlich für das Kind in Frage kommt. Als Gutachter der Förderschule
fungiert eine Förderschullehrerin oder ein Förderschullehrer der beauftragten
Förderschule. Dieser Gutachter ist unabhängig und nicht an Weisungen der
Schulleitung gebunden.
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Entscheidung: Das zuständige Schulamt, je nach Wohnort in Köln, Siegburg oder
Bergisch Gladbach, entscheidet, ob das Kind sonderpädagogischen Förderbedarf
hat. Weiterhin entscheidet es, ob dieser Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht
oder in einer Förderschule abgedeckt werden soll. Wenn diese Entscheidung in
Ihrem Sinne gefallen ist, können Sie sich ab diesem Zeitpunkt gelassen zurück
lehnen und abwarten. Falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind,
steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.
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Aufnahme in die Eingangsklasse: Eine Kopie der Einweisungsverfügung geht an die
zuständige Förderschule. In unserem Falle wird dann von unseren Sekretärinnen,
Frau Wagner und Frau Jacob, zusammen mit Frau Kayser, der Sachbearbeiterin bei
unserem Schulträger Landschaftsverband Rheinland, die Bus- Beförderung der
Kinder geregelt. Vom Sekretariat erhalten Sie ein Schreiben, das Sie über alle
Formalitäten bei der Neuaufnahme informiert. Das Bus- Unternehmen, welches Ihr
Kind zur Schule befördern wird, wird Sie am Ende der Sommerferien anrufen, um
mit Ihnen Übergabeort und -Zeit zu regeln.
Die Klassenlehrerinnen der neuen Eingangsklassen laden Sie für den ersten
Schultag nach den Ferien zu einem ersten Elternabend ein. Dort erhalten Sie alle
notwenigen Informationen für die Erstausstattung und die ersten Schulwochen.
Auch Therapeuten und Pflegekräfte stehen an diesem Abend für Ihre Fragen zur
Verfügung.
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Erster Schultag: Traditionell werden bei uns die Eingangsklässler am dritten Tag
der ersten Schulwoche um 9.00 Uhr in einer kleinen Feier in die Schule aufgenommen. An
diesem Tag ist auch Gelegenheit, alle noch unklaren organisatorischen Fragen zu
regeln.
Verfahren bei Zugängen in höhere Klassen:
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Eine Umschulung in die Förderschule
ist im Normalfalle nur bis Klasse 6 und nur nach entsprechender Entscheidung des
Schulamtes zum Schuljahreswechsel möglich. Bis zu einem bestimmten Stichtag,
normalerweise 1.12.des Vorjahres, in bestimmten Fällen auch später, muss von
der bisher besuchten Schule oder den Sorgeberechtigten beim zuständigen
Schulamt das oben beschriebene Verfahren zur Überprüfung der Förderschulbedürftigkeit
eingeleitet werden. Wenn Ihr Kind bei uns eingewiesen ist, erhalten Sie von uns
einen Brief mit den notwendigen Informationen. Für Neulinge in höheren Klassen
beginnt der Unterricht am ersten Schultag des neuen Schuljahres.